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Michael Olaf Schuett’s Vorstrafe in Deutschland – weitere Belege

Ich habe immer wieder darüber berichtet, dass Michael Schuett bereits in Deutschland im Jahre 2006 vom Amtsgericht Berlin wegen Betruges verurteilt wurde und somit vorbestraft ist.

Leider habe ich bisher dieses Urteil oder Aktenzeichen noch nicht bekommen, in Deutschland ist das nicht so einfach wie in den USA. Täter werden geschützt, man kann an sowas eigentlich nur rankommen, wenn eine andere Deutsche Behörde ermittelt und diese Daten aus dem Strafzentralregister anfragt.

Ich habe mir noch einmal verschiedene Urteile angeschaut, die mit Michael Schuett zu tun haben und mir ist was sehr wichtiges aufgefallen.

Schuett ist im Jahre 2008 gegen Gomopa.net gerichtlich vorgegangen, wonach die Beiträge über Schütt auf Gomopa.net komplett verschwunden sind. Das ist jetzt nicht so wichtig für uns, viel interessanter ist folgender Abschnitt:

Abschrift:
Wegen der weiteren im Schriftsatz vom 10. September 2007 genannten Äußerungen ist dagegen kein Ordnungsmittel verwirkt, weil die Äußerungen so nicht verboten worden sind bzw. nicht im Kern der erlassenen Verbotsverfügung entsprechen:

- 2a), d), w): Soweit mitgeteilt wird, dass der Gläubiger in der Vergangenheit bereits andere betrogen bzw. Straftaten begangen habe, wird dies vom Tenor der einstweiligen Verfügung gerade nicht erfasst;


Weiter heißt es hier:

Abschrift:

2f): Dass Hr. Schütt nur auf Bewährung verurteilt worden ist und keine Strafhaft verbüßt, fällt ebenfalls nicht unter den Verbotstenor;

Das Gesamte Urteil finden Sie hier.

Erläuterungen:

Was heißt das ganze im Klartext. Schütt geht gegen Gomopa.net vor, dass Sie bestimmte Äußerungen nicht verbreiten und erlässt eine Einstweilige Verfügung. Gomopa.net hält sich nicht dran und wird durch obiges Urteil zur Zahlung von 3000 Euro verurteilt. Dass Gomopa.net behauptet, Schütt sei bereits vorbestraft und wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wird Gomopa.net nicht verboten, da dies der Wahrheit entspricht.

Durch obiges Urteil ist bewiesen, dass Schütt tatsächlich wegen Betruges verurteilt wurde und somit vorbestraft ist.

Vielleicht schickt mir jemand endlich mal das Urteil dazu aus dem Jahre 2006.

  1. Eveline
    14. April 2010, 17:05 | #1

    Boocompany hat die Seiten gewechselt und unterstützt jetzt Schütt.

    • admin
      14. April 2010, 17:32 | #2

      Tja, so ist das. Schütt stellt sich als Unschuldslamm und beschwert sich beim Admin, die schenken dem Glauben. Schütt behauptet, ich sei ein Mitbewerber, aber mir ist das schnurzegal, soll er denken :) Um so besser ist das für mich, da er anscheinend überhaupt keine Ahnung hat, wer hinter dieser Seite steckt.

      Das war schon immer Schütt’s können, er konnte Leute gut beschwätzen… Das er in den USA festgenommen wurde und jetzt vorbestraft wird, kann man nicht mehr von der Hand weisen, von daher weiß ich auch gar nicht, was Schütt in dem Boocompany Forum Stellung nehmen soll.

  2. Ex-USAG24Kunde
    15. April 2010, 11:57 | #3

    Egal. Weiter so! Nicht entmutigen lassen!

    • admin
      15. April 2010, 21:15 | #4

      Nein, das sowieso nicht. Das ist ja die selbe Masche wie bei Wirtschaftsloge.com …. Wahrscheinlich stecken hinter Boocompany am Ende noch die selben Leute.

      Schuett wird in Schutz genommen, es wird nach Anzeigen der Geschädigten gefragt bzw. nach Urteilen.. Nur dass manch Geschädigter nach dem Betrug gar nicht mehr in der Lage ist, sich einen Anwalt zu leisten Geschweige denn irgendwelche Prozesskosten bezahlen kann, wird nicht erwähnt. Selbst wenn eine Anzeige besteht, so war das bei mir, dass diese eingestellt wurde von der Staatsanwaltschaft. Schütt war nicht ladefähig und das ganze ist dann im Sande verlaufen. Die amerikanischen Behörden, die ich damals kontaktiert habe, hat es auch nicht interessiert. Das Handelsregister von Florida meinte, dass Sie da nichts tun können und dass ich mich an die Strafbehörden wenden sollte. Nunja, auch dort kommt man nicht ohne Rechtskenntnisse voran. Und einen Anwalt für $700 die Stunde, wie Schütt 3 davon beschäftigt, konnte ich mir auch nun nicht leisten. Leider haben die Betrüger immer mehr Geld und die Abgezockten können sich nicht mal dagegen wehren.

  3. Ex-USAG24Kunde
    16. April 2010, 17:11 | #5

    boocompany ist eh ein sehr undurchsichtiger Haufen. Vor 10 Jahren wurde der Laden dort noch ordentlich geführt, aber mit dem Weggang von DonAlphonso ist boocompany keinen Besuch mehr wert.

    Wenn man beobachtet, wer dort nur aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Gerüchten niedergemacht wird und dieses mit dem Schütt-Fall vergleicht, beidem die Beweise auf dem Tisch liegen, spricht das für sich selbst.

    Da hat sich der feine “Maxwell” bestimmt mal wieder kaufen lassen, ist meine rein persönliche Vermutung.

  4. wissender
    18. April 2010, 07:23 | #6

    Also nun hört aber mal auf. Die Boocompany ist doch noch eines der wenigen Foren, in denen man schreiben kann. Nur weil Sie eveline dort gesperrt sind hier so einen Kasper machen ?? Der Max dort hat die ganze Thematik sehr gut aufgearbeitet und ich kann keine Seite erkennen auf die sich geschlagen wurde!!

    • Ex-USAG24Kunde
      19. April 2010, 22:04 | #7

      Der Maxwell hat leider 50% der Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden (oder will sie nicht verstehen), was man leicht nachvollziehen kann, wenn man sie die Beiträge dort mal anguckt.

      • Goldfinger
        20. April 2010, 14:07 | #8

        @ Ex-USAG24 Kunde

        Was denn nun? Er versteht die Zusammenhänge nur halb oder er wurde von Schütt gekauft? Heute so, morgen so!

  5. Wolfram Hagen
    18. April 2010, 21:59 | #9

    Hallo, sehr interessiert verfolge ich den Bericht über Schütt, da ich überlege auch eine Inc. in den USA zu gründen. Hat jemand von euch Info zu der (Admin=Bitte keine Werbung)
    Danke

  6. Goldfinger
    19. April 2010, 00:30 | #10

    Schwachsinn²

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