Michael Schuett hat erneut eine Vertagung der Urteilsverkündung beantragt, die ursprünglich für den 9. August 2010 angesetzt war.

Er möchte es erneut um 45 Tage verschieben, so dass wir dann bei Ende September wären. Als Begründung wurde vorgebracht, dass Schuett den Behörden weiteres Material gegeben hat, welches sich auf das Urteil ausüben könnte. Die Behörden benötigen daher auch etwas mehr Zeit, sich dieses Material durchzuschauen und haben dieser erneuten Vertagung zugestimmt. Jetzt muss es noch der Richter zustimmen und Schuett hat bis Ende September eine Schonfrist.

Anscheinend “kooperiert” hier Schuett massiv, was er den Behörden gegeben hat, kann nur vermutet werden. Eventuell Material zu den Hintermännern von Bluetool Ltd. Auf jedenfall erhofft sich Schuett hier “mildernde Umstände” bei der Sache und will wohl heil aus dieser Sache raus.

Persönliche Meinung:
Ich finde es ein Unding, dass sich Behörden von so einem Menschen in die Irre führen lassen. So einer gehört ins Gefängnis oder abgeschoben und nicht, dass man mit ihm noch irgendwelche “Deals” macht. Aber solche “Deals” mit Staatsanwälten und Behörden kennt man ja aus den USA zu genüge. Mal abwarten, ob nicht noch eine dritte Vertagung beantragt wird.

Hoffen wir doch, dass sich die Richter von dem allen nicht beeinflussen lassen und es im September spätestens ein gerechtes Urteil gibt. Bis dahin macht Schuett mit seiner USAG24 weiter und betrügt weiterhin unschuldige Menschen.

Den Antrag als Nachweis kann man hier lesen.