USAG24/Michael Schuett soll ohne Immobilienlizenz agieren – Unterlassungsanordnung der Behörden ausgestellt
Ein aufmerksamer Leser hat mir sehr wichtige Informationen zugesendet. Laut der Unterlassungsanordnung **Admin Edit: “soll”** Michael Schuett über seine Webseite usag24.com und seinen Partnerseiten unerlaubterweise Immobilien- und Hausverwaltungsdienstleistungen in Florida angeboten haben, ohne die entsprechende Immobilienlizenz zu besitzen.
Ich hatte schon in der Vergangenheit über die fehlende Immobilienlizenz berichtet, anscheinend haben jetzt die Behörden reagiert. Sollte Michael Schuett der Unterlassungsanordnung nicht nachkommen, kann er sogar ernsthafte Probleme dadurch bekommen (Geld- und Freiheitstrafe). Das wird leider aus dem Gefängnis aus schlecht gehen, die Webseiten sind ja nach wie vor online.
Laut dem Leser wurde die Meldung anscheinend auch an die Staatsanwaltschaft in Ft. Myers weitergeleitet. Das könnte Schuett das Genick brechen. Das Gericht sieht es nicht gern, dass Schuett weiter lizenzpflichtigen Geschäften nach gegangen ist, obwohl er unter Auflagen draußen war und die entsprechende Lizenz nicht besessen hat.
In dem Schreiben ist auch eine Anschrift, die mir bisher nicht bekannt war. Eventuell handelt es sich um die letzte Anschrift, in der er mit seiner Ehefrau gelebt hat, bevor er Ende September wieder ins Gefängnis ging:
6010 English Oaks Lane
Naples, FL 34119
Dieses Schreiben sollte auch bestimmte Falschinformationen in der Presse aufräumen, dass Michael Schuett Immobilienmakler war. Er ist/war ganz sicher kein Immobilienmakler, sonst würde er über eine entsprechende Lizenz verfügen.
Wie gewohnt, findet ihr hier die entsprechende Unterlassungsanordnung (Cease & Desist Order).
Die letzten Ereignisse sollten auch dem letzten Zweifler zeigen, dass Schuett ganz bestimmt kein Unschuldslamm ist und sich hinter USAG24 niemand anderes versteckt als Michael Schuett. Es gibt seit Ende September auch keine neuen Pressemeldungen der USAG24 mehr. Das lässt auch darauf schließen, dass Schuett alleine agiert hat.
**Admin Edit 01. Juli 2011: Aufgrund des Urteiles des LG Hamburgs haben wir einige Passagen aus dieser Berichterstattung entfernt bzw. entsprechend der Meinungsfreiheit abgeändert. Die oben genannten Punkte wurden im Urteil unter dem Punkt 8. vermerkt.**
Letzte Kommentare